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Die Regierung

12.04.2007

Die gegenwärtige Regierung Estlands besteht aus einer Koalition von Reformierakond (Reformpartei, RE), Isamaa ja Res Publica Liit (Pro Patria und Res Publica Union, IRL) und Sotsiaaldemokraatlik Erakond (Sozialdemokratische Partei, SDE). Nach den Parlamentswahlen am 4. März  2007 machte der  Staatspräsident Toomas Hendrik Ilves Herrn Andrus Ansip aus der Reformpartei den Vorschlag, eine neue Regierung zu bilden. Die Reformpartei besitzt im Estnischen Parlament Riigikogu von insgesamt 101 Sitzen 31, Pro Patria und Res Publica Union erreichten 19 und die Sozialdemokratische Partei 10 Sitze.

Die Reformpartei (RE) stellt 6, die Pro Patria und Res Publica Union (IRL)  5 und die Sozialdemokratische Partei (SDE) 3 Mitglieder der Regierung. Nachdem die Minister im Parlament ihren Amtseid abgelegt hatten, traten sie ihr Amt am 5. April 2007 offiziell an.


Ministerpräsident Hr. Andrus Ansip RE
Außenminister Hr. Urmas Paet RE
Innenminister Hr. Jüri Pihl SDE
Minister für Wirtschaft und Kommunikation Hr. Juhan Parts IRL
Finanzminister Hr. Ivari Padar SDE
Sozialministerin Fr. Maret Maripuu RE
Justizminister Hr. Rein Lang RE
Verteidigungsminister Hr. Jaak Aaviksoo IRL
Minister für Bildung und Wissenschaft Hr. Tõnis Lukas IRL
Kulturministerin Fr. Laine Jänes RE
Landwirtschaftsminister Hr. Helir-Valdor Seeder IRL
Umweltminister Hr. Jaanus Tamkivi RE
Regionalminister Hr. Vallo Reimaa IRL
Bevölkerungsministerin Fr. Urve Palo SDE

Erläuterung

Die vollziehende Gewalt – die Regierung – ist dem Parlament (Riigikogu) verantwortlich. In die Verantwortung des Riigikogu fallen die Ernennung des Ministerpräsidenten und die Abwahl des Kabinetts. Die Regierung verfügt dabei über ein zusätzliches stabilisierendes Instrument – sie kann den Riigikogu mit Zustimmung des Präsidenten auflösen und Neuwahlen ausschreiben, falls der Riigikogu der Regierung das Misstrauen ausspricht.

Die Regierung (das Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

Nach dem Grundgesetz hat die Regierung folgende Aufgabengebiete:

  • Verwirklichung der Innen- und Außenpolitik;
  • Koordination und Leitung der Arbeit der Regierungseinrichtungen;
  • Umsetzung der Gesetzgebung, der Beschlüsse des Parlaments und der Verordnungen des Staatspräsidenten;
  • Anregungen und Entwürfe zur Gesetzgebung, Übermittlung der völkerrechtlichen Verträge an den Riigikogu;
  • Vorbereitung des Haushaltsentwurfs;
  • Umsetzung des Budgets und Erstattung des Haushaltsberichts;
  • Pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen.

Wie wird die Regierung gebildet?

Der Staatspräsident nominiert den Ministerpräsidenten, der die Regierung zusammenstellt. Falls dem (den) Kandidat(en) des Staatspräsidenten die Bildung eines Kabinetts misslingt (das Grundgesetz gibt dem Präsidenten das Recht, zwei Mal einen Kandidaten zu ernennen), bestimmt der Riigikogu den Kandidaten, der das Kabinett bildet.

Der Ministerpräsident allein stellt die Mitglieder des Kabinetts zusammen, die formell vom Präsidenten ernannt werden und den Amtseid vor dem Parlament leisten.

Die Regierungsmitglieder müssen keine Abgeordnete des Parlaments oder Mitglieder einer Partei sein. Die Wahl des Ministerpräsidenten, die Bildung einer arbeitsfähigen Regierung und der Erfolg der gesetzgeberischen Arbeit hängen allerdings von der guten Zusammenarbeit mit dem Parlament ab.

Das Ende einer Regierung kann aus drei Gründen erfolgen: Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten, Misstrauensvotum, Wahl eines neuen Parlaments.

Die ersten Parlamentswahlen nach Wiedererlangung der Unabhängigkeit erfolgten am 20. September 1992, die nachfolgende Wahlen am 5. März 1995, 7. März 1999, 2. März 2003 und 4. März 2007. Die nächsten regulären Parlamentswahlen finden im März 2011 statt.

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