Die Bevölkerung Estlands und die Integration

14.09.2007
"Wie heißt die Aufgabe, die wir mit dem Wort "Integration" zu fassen versuchen? Nicht mehr und nicht weniger, als dass jeder Mensch, der in Estland lebt, Liebe und Verantwortung für das Land verspürt. Und aus der Verantwortung ergeben sich Rechte und Pflichten."
Lennart Meri Staatspräsident 1992-2001
Ethnische und kulturelle Vielfalt
Laut Angaben des Bevölkerungsregisters leben in Estland 1,361 Millionen Menschen aus über 100 verschiedenen Nationalitäten. Die größte Nationalitätengruppe bilden die Esten – 68,5 %, dann kommen Russen – 25,5 %, Ukrainer – 2,1 %, Belarussen – 1,2 % und Finnen – 0,8 %. Gemäß der Volkszählung von 2000 werden in Estland insgesamt 109 Sprachen gesprochen. Von den estnischen Bürgern sprechen 83,4 % als Muttersprache Estnisch, 15,3 % Russisch und 1 % andere Sprachen.
In Estland haben schon immer unterschiedliche Nationalitäten zusammengelebt. Vor dem II. Weltkrieg machten die nationalen Minderheiten 12 % der Bevölkerung Estlands aus. 1934 bildeten Russen, Deutsche, Schweden, Letten und Juden die größten nationalen Minderheiten. Ihnen standen mit dem Gesetz über die Kulturautonomie der nationalen Minderheiten aus dem Jahr 1925 umfangreiche Möglichkeiten zur Durchführung ihres eigenen Kultur- und Bildungslebens offen. Die deutsche und die jüdische Gemeinde realisierten ihr Recht zur Schaffung einer Kulturautonomie und waren bis zur sowjetischen Besetzung im Jahr 1940 aktiv.
Die Ereignisse des II. Weltkrieges sowie die anschließende sowjetische Besatzung veränderten im bedeutenden Maße die Bevölkerungsstruktur Estlands. Die meisten Deutschbalten verließen Estland bereits 1939, die Mehrheit der schwedischen Minderheit verließ Estland während des II. Weltkrieges, ebenso flüchteten während des Krieges zehntausende Esten in den Westen. In der Nachkriegszeit, in erster Linie infolge der auf die Sowjetisierung gerichteten Migrationspolitik der Sowjetmacht, erhöhte sich die Anzahl der Russen in der Bevölkerung, und es entstanden neue Bevölkerungsgruppen wie z. B. Ukrainer, Belarussen, Ingrier u. a. Lag im Jahr 1934 der Anteil von Nicht-Esten noch bei 12 % (darunter 8,2 % Russen); so bildete er im Jahr 1991 bereits ein Drittel, d. h. 39 % der Gesamtbevölkerung.
Die Verfassung und das im Jahr 1993 verabschiedete neue Gesetz über die Kulturautonomie der nationalen Minderheiten legen den rechtlichen Status und die Rechte nationaler Minderheiten, die in Estland leben, fest und gewährleisten die Bewahrung der Sprachen und der kulturellen Besonderheiten, vor allem durch entsprechende Bildungseinrichtungen und muttersprachliche Gesellschaften. Die Ingrier waren die erste nationale Minderheit, die sich 2004 ihre Kulturautonomie geschaffen hat.
Estland ist auch ein Mitgliedstaat des im Jahr 1998 in Kraft getretenen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, des ersten multilateralen europäischen Übereinkommens, das dem Schutz von Angehörigen nationaler Minderheiten dient. Entsprechend den übernommenen Verpflichtungen unterstützt Estland die Bestrebungen im Bereich von Kultur und Bildung aller nationalen und ethnischen Minderheiten. Mehr als 200 derartige Gesellschaften und Organisationen wurden bis heute registriert. Den nationalen Minderheiten wird Unterstützung aus dem Staatshaushalt zuteil; im Jahr 2007 sind 260 000 EUR dafür vorgesehen.
Estland ist einer der wenigen Staaten der Europäischen Union, in dem nicht nur amtssprachliche Schulen als Teil des staatlich finanzierten öffentlichen Bildungssystems existieren. Etwa 23 % aller estnischen Schüler besuchen russischsprachige Grund- und Oberschulen. 10 % der Studenten an den Hochschulen studieren in russischer Sprache. Im Bildungsangebot befindet sich auch ein staatliches jüdisches Gymnasium.
Im Jahr 2007 erscheinen in Estland 36 Zeitungen und 24 Zeitschriften in russischer Sprache (Quelle: Nationalbibliothek). Von drei überregionalen TV-Sendern bieten zwei regelmäßig russischsprachige Sendungen an. Einer von sechs russischsprachigen Rundfunksendern – Radio 4 – ist öffentlich-rechtlich und strahlt unter anderem auch Sendungen in ukrainischer, belarussischer, armenischer und jiddischer Sprache aus. Zahlreiche russischsprachige Internetportale und Web-Medienausgaben sind vorhanden; das Staatliche Web-Center www.riik.ee sowie viele Websites staatlicher Institutionen und Behörden sind ebenfalls in russischer Sprache.
Die Integration der nichtestnischen Bevölkerung
Infolge der umfangreichen Migration während der Sowjetzeit entstand in Estland eine beträchtliche und in vielerlei Hinsicht isolierte Gesellschaft, die Russisch als erste Sprache benutzte. Als Ergebnis der Integrationspolitik der Regierung sind in den letzten Jahren aufgrund der durchgeführten Änderungen viele positive Entwicklungen zu verzeichnen. So haben zum Beispiel die Nicht-Esten immer mehr das Bedürfnis, sich zu integrieren, und die Integrationstoleranz der Esten nimmt ebenfalls zu.
Eine der Prioritäten des Staates ist die Integration seiner nichtestnischen Bevölkerung. Hinsichtlich dieses Zieles ergriff die estnische Regierung seit 1997 folgende politischen und administrativen Maßnahmen:
- Im Mai 1997 wurde das Amt des Bevölkerungsministers geschaffen. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Fragen der Integration;
- Im März 1998 wurde ein Integrationsfonds gegründet, um den Integrationsprozess sowie verschiedene Integrationsprojekte zu fördern und zu koordinieren;
- Im März 2000 verabschiedete die Regierung ein staatliches Programm "Integration in die estnische Gesellschaft 2000-2007". Im Frühjahr 2006 wurde mit der Ausarbeitung eines neuen Programms für die Jahre 2008-2013 begonnen.
Das Ergebnis des Integrationsprozesses ist das estnische Modell der multikulturellen Gesellschaft. Die Integration in die estnische Gesellschaft wird als ein Prozess verstanden, der auf Gegenseitigkeit beruht: An der Harmonisierung der Gesellschaft sind sowohl Esten als auch Nicht-Esten beteiligt. Eines der Hauptziele ist, die Zahl der Personen ohne estnische Staatsbürgerschaft zu reduzieren. Im Mai 2004 hat die Regierung den neuen Aktionsplan des Integrationsprogramms für die Jahre 2004-2007 gebilligt, dessen Ziel es ist, jährlich mindestens 5 000 Personen einzubürgern.
Durch den Integrationsfonds werden Integrationsprojekte gefördert, die von den Kommunalverwaltungen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Integrationsprojekte werden sowohl aus dem Staatshaushalt als auch mit Fremdmitteln finanziert.
Durch Projektausschreibungen werden folgende Aktivitäten gefördert:
- Erstellung von Lehrmaterialien für Estnisch als Amtssprache sowie Fort- und Weiterbildung für Lehrer;
- Förderung der nationalen Kulturgesellschaften und Sonntagsschulen;
- Sommercamps zur Erlernung der estnischen Sprache, Sprachunterricht in der Familie.
Im Projekt "Unterricht in der Familie" können nichtestnische Jugendliche bis zu zwei Monaten in einer estnischen Familie leben;
- Förderung anderssprachiger Schüler in estnischsprachigen Schulen und vorschulischen Einrichtungen; Förderung von Projekten für Jugendliche zur Aneignung von Kenntnissen in der Geschichte; Finanzierung der Aktivitäten von Bürgerinitiativen sowie Unterstützung der gemeinsamen Aktionen von estnisch- und anderssprachigen Jugendlichen;
- Information der Öffentlichkeit – Unterstützung der Medienausbildung in den Schulen; Förderung muttersprachlicher Rundfunkprogramme der nationalen Minderheiten, Finanzierung der russisch- und zweisprachigen Fernsehsendungen;
- Studien – Durchführung von Studien zur Effektivität der Aktivitäten des Integrationsprogramms.
Seit 2006 koordiniert der Integrationsfonds die Grundfinanzierung oder die Übernahme allgemeiner Kosten der Kunst- und Kulturvereine der nationalen Minderheiten sowie ihrer Dachorganisationen.
Der Integrationsfonds führt Aktivitäten im Rahmen internationaler Hilfsprogramme durch.
Mit Hilfe des Phare-Programms der Europäischen Union wurde das Projekt "Estnisch-Unterricht und estnischsprachiger Unterricht für die anderssprachige Bevölkerung" fortgesetzt. Neben der Unterstützung des Sprachunterrichts wurde die Schulung der Lehrer durchgeführt, es wurden Voraussetzungen für den estnischsprachigen Unterricht in den Berufsschulen und Kindergärten geschaffen sowie die Ausweitung der Late-Language-Immersion-Klassen in 20 russischsprachigen Schulen gefördert. Des Weiteren wurden Fernseh- und Rundfunksendungen für die russischsprachige Bevölkerung finanziert.
Als Beispiel für ein Projekt für Erwachsene, die die estnische Sprache lernen wollen, kann das Projekt „Interesse“ herangezogen werden, das mit dem Ziel realisiert wurde, den Estnischunterricht für die nicht-estnischsprachige Bevölkerung zu fördern, wobei die Kosten übernommen wurden. An diesem von der Europäischen Union finanzierten Projekt nahmen 11 723 Personen teil. Der Staat wird weiterhin die Kosten des Estnischunterrichts für diejenigen Personen erstatten, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Der Europäische Sozialfonds finanziert in den Jahren 2005-2008 folgende Projekte: "Erweiterung des estnischsprachigen Unterrichts und Lehrmittel in den anderssprachigen Berufsschulen" sowie "Reisen von Arbeitskräften innerhalb Estlands zum Sprachpraktikum".
Durch das Hilfsprogramm der Europäischen Union "Transition Facility" wird das Projekt "Förderung der Integration von Personen ohne Staatsbürgerschaft in Estland" im Zeitraum von 2005 bis 2007 realisiert. Ziel des Projekts ist es, durch eine breite Informationskampagne und ein Schulungsprogramm die Anzahl der Einbürgerungsanträge zu erhöhen. Eine Schulung wird für insgesamt 10 000 Personen durchgeführt: Für 7 000 Erwachsene, die einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, und für 3 000 Schüler mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft in den russischsprachigen Schulen.
Der Integrationsfonds koordiniert zwei Zentren, deren Aktivitäten aufgrund des Kooperationsvertrages mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft beaufsichtigt werden.
- Zentrum für Bildungsprogramme – koordiniert die integrationsbezogenen Aktivitäten im Bereich der Bildung, nähere Informationen: www.meis.ee
- Language Immersion Centre (Keelekümbluskeskus), nähere Informationen: www.kke.ee
Erneuerung im Bereich der Bildung: Übergang zum zweisprachigen Unterricht in russischsprachigen Schulen
Ein Teil des staatlichen Programms "Integration in die estnische Gesellschaft 2000-2007" umfasst auch die sprachliche Integration sowie den Übergang zum zweisprachigen Unterricht in staatlichen und städtischen Gymnasien ab dem 1. September 2007. Hauptziel des Programms ist es, die Chancengleichheit aller in Estland lebenden jungen Menschen für die berufliche Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Laut Angaben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft gab es in Estland im Schuljahr 2006/07 601 allgemein bildende Schulen, darunter 74 mit der Unterrichtssprache Russisch und 22 zweisprachige Schulen, in denen die Fächer in estnischer und russischer Sprache unterrichtet werden. Die Anzahl der Schüler in russischsprachigen Schulen betrug 20,3 %. Der Übergang zum partiellen estnischsprachigen Fachunterricht ab 2007 betrifft 63 russischsprachige Gymnasien.
Im Juni 2007 hat die estnische Regierung beschlossen, dass ab dem 1. September 2007 zunächst das Fach estnische Literatur in estnischer Sprache in den zehnten Klassen der russischsprachigen Schulen unterrichtet wird. Der weitere detailliertere Bildungsplan wird im Herbst 2007 fertiggestellt. Vor seiner Verabschiedung finden öffentliche Diskussionen mit Lehrern, Schülern und Eltern statt.
Der inhaltliche Übergang zum estnischsprachigen Unterricht in russischsprachigen Schulen hat bereits früher begonnen. Gemäß der in anderssprachigen Schulen durchgeführten Befragung wurde in 95 % der russischsprachigen Schulen mindestens ein Fach in estnischer Sprache unterrichtet, 32 Schulen (37 % der russischsprachigen Schulen) wenden die Methodik der Language Immersion an, was bedeutet, dass mindestens die Hälfte des Unterrichtsstoffs in estnischer Sprache vermittelt wird.
Laut Umfragen besteht in der russischsprachigen Gesellschaft die Nachfrage nach besseren Möglichkeiten für den Estnischunterricht. Russischsprachige Eltern suchen immer mehr nach Möglichkeiten, um die Zweisprachigkeit ihrer Kinder zu erreichen, jedoch sind sie zugleich daran interessiert, ihre kulturelle Identität zu bewahren. Eltern bevorzugen solche Modelle, bei denen die Hälfte des Lehrplans in estnischer und die andere Hälfte in russischer Sprache unterrichtet wird.
Das gemeinsame Projekt des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, der Stiftung für Integration und dreier Hochschulen zur „Verbesserung des Kenntnisstandes von Lehrern in anderssprachigen Schulen“ lief im April 2006 an. Innerhalb von zwei Jahren sollen 240 Fachlehrer der Gymnasialstufe darauf vorbereitet werden, estnische Literatur, Musik, Erdkunde und Gesellschaftskunde in estnischer Sprache in anderssprachigen Schulen zu unterrichten. Ein Lehrgang findet auch für das Schulpersonal statt, dessen Aufgabe es sein wird, die Lehrer in Fragen des zweisprachigen Unterrichts zu unterstützen. Neben den Schulungen werden im Rahmen dieses Projekts methodische Materialien für die Lehrer ausgearbeitet. Ebenso sieht das Projekt vor, die Interessengruppen (einschließlich Schüler und Eltern), die mit der Schule verbunden sind, zu informieren.
Staatsbürgerschaft
Die im Jahr 1918 gegründete Republik Estland verlor ihre Unabhängigkeit, als sie 1940 von der Sowjetunion besetzt wurde. Als Estland 1991 seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, konnte Estland die Rechte seiner rechtmäßigen Bürger auf Grund der Rechtsnachfolge seiner Staatlichkeit wiederherstellen. Im Februar 1992 trat das Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 1938 erneut in Kraft, das auf dem Grundsatz ius sanguinis (Blutsverwandtschaft) basiert.
Nach der Erlangung der Unabhängigkeit Estlands erhielten die Personen, die vor dem 16. Juni 1940 Bürger Estlands waren sowie ihre Nachfahren automatisch die estnische Staatsbürgerschaft. Alle anderen Einwohner Estlands konnten die estnische Staatsbürgerschaft durch einen Einbürgerungsprozess erwerben. Gleichzeitig hatten alle Einwohner Estlands, die Sowjetbürger gewesen waren, das Recht, sich als Bürger Russlands, des Nachfolgestaates der Sowjetunion, registrieren zu lassen oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu wählen.
Die Regierung Estlands fördert aktiv den Erwerb der estnischen Staatsbürgerschaft im Zuge der Einbürgerung, um damit die Zahl der Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft zu reduzieren. Die Regierung beschäftigt sich ständig mit dieser Frage und hat den Erwerb der estnischen Staatsbürgerschaft vorrangig für Kinder in mancher Weise vereinfacht.
Im Jahr 1992 bestand die Bevölkerung Estlands aus etwa einem Drittel Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft, die sich im Laufe von 50 Jahren, aus der ehemaligen UdSSR kommend, in Estland niedergelassen hatten. Im Zuge der Erfassung der Ausländer ab 1993 erhielt ein Teil der Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft die estnische bzw. die Staatsbürgerschaft anderer Staaten. Infolgedessen sank die Prozentzahl der Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft von 32 % auf heute 8,5 %.
In den Jahren 1993-2006 wurden insgesamt 143 000 Personen eingebürgert, die meisten von ihnen nutzten diese Möglichkeit bereits Anfang der 90er Jahre. Im Jahr 2001 wurden 3 090 Personen eingebürgert, 2002 waren es 4 091 Personen, 2003 – 3 706, 2004 – 6 523, 2005 – 7 072 und 2006 – 4753 Personen.
83,7 % der estnischen Bevölkerung sind Bürger Estlands, 7,8 % sind Bürger anderer Staaten und 8,5 % sind Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft.
Aufteilung der Bevölkerung Estlands nach der Staatsbürgerschaft

Bemerkenswerte Entwicklungen fanden in der Gesetzgebung statt. Die wichtigste Änderung im Gesetz der Staatsbürgerschaft trat am 12. Juli 1999 in Kraft, wonach ab dem 26. Februar 1992 in Estland geborene Kinder von Personen mit nicht festgelegter Staatsbürgerschaft bis zu ihrem 15. Lebensjahr auf Antrag der Eltern die estnische Staatsbürgerschaft erhalten können. Das führte dazu, dass mehr als 9 000 Kinder die estnische Staatsbürgerschaft erhielten.
Ab 2002 können Absolventen von Gymnasien oder Berufsbildungseinrichtungen, die Schulabschlussprüfungen in Gesellschaftskunde und Estnisch erfolgreich bestanden haben, die estnische Staatsbürgerschaft beantragen – es müssen keine zusätzlichen Tests absolviert werden.
Mit den Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes wurden die Bedingungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für Behinderte bedeutend vereinfacht. Mit der Anfang 2004 verabschiedeten Gesetzesänderung wurde die Bearbeitungszeit für die Beantragung der Staatsbürgerschaft verkürzt. Auch werden ab Januar 2004 Antragstellern, die ihre Prüfungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erfolgreich ablegen, die Kosten des Estnisch-Unterrichts in voller Höhe erstattet.
Seit 1996 sind Einwohner, die in den letzten fünf Jahren ständig auf dem Gebiet einer Kommune gelebt haben, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft berechtigt, sich an den Kommunalwahlen zu beteiligen. Estland ist einer der wenigen Staaten, in dem eine derartige Möglichkeit besteht.
An der Arbeit fast aller estnischen Parteien sind Nicht-Esten beteiligt. Auch im jetzigen Parlament gibt es einige Vertreter nationaler Minderheiten aus den verschiedenen estnischen Parteien.
Estlands Wunsch ist es, ein estnisches Modell der multikulturellen Gesellschaft zu schaffen, für das kultureller Pluralismus, ein starkes Gemeinschaftsgefühl sowie die Erhaltung und Entwicklung des estnischen Kulturraums charakteristisch sind. Die Integration umfasst die gesamte Gesellschaft, und bis heute wurden bereits gute Ergebnisse bei der Beteiligung aller in Estland lebenden Nationalitäten am gesellschaftlichen Leben erzielt. Estland ist bereit, seine Erfahrungen der multikulturellen Gesellschaft und Integration mit allen Interessierten auszutauschen.
 
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